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SCHNELL Übersicht:19.05.2015 Aufforderung an den zuständigen Bearbeiter bei IWC unsere Anzeigen zum Ankauf von IWC Uhren auf www.juwelenmarkt.de bei der Google Suche (Google Adwords) zuzulassen. Der Hinweis auf das richtungsweisende Urteil des BGH, I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen I ZR 188/13 wurde gegeben. Nach Ablauf unserer Frist meldete sich ein nur englischsprachiger Rechtsanwalt. Wir stellen noch Mal unser Anliegen in englischer Sprache. 23.06.2015 Nach einer Mahnung und erneutem Frist-Ablauf war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes leider notwendig. Sowie zusätzlich zu unserer Abmahnung auch erneutes E-Mail unseres Rechtsanwaltes an den zuständigen Bearbeiter bei IWC um unsere Google Adwords Such Anzeigen zum Ankauf von IWC Uhren auf www.juwelenmarkt.de nun endlich frei zuschalten. Ebenso erneut mit dem Hinweis auf das Urteil des BGH, I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen I ZR 188/13. 29.06.2015 Richemont fordert eine Unterlassungserklärung / Vertragsstrafe-Versprechen von uns damit die Firma IWC / Richemont vor einem eventuellen Missbrauch der notwendig von ihnen zu erteilenden Genehmigung geschützt ist. 03.07.2015 Richemont hat die Freigabe unserer Google Adwords Such Anzeigen zum Ankauf von IWC Uhren auf www.juwelenmarkt.de in Aussicht gestellt. 17.08.2015 Google Adwords bestätigte nun endlich die korrekte Freigabe durch Richemont / IWC unserer Suche Anzeigen bei der Google Suche zum Bewerben des Ankaufes von IWC Uhren auf www.juwelenmarkt.de. 27.10.2015 Trotz mehrerer Aufforderungen ist Richemont / IWC nicht bereit die bisher aufgelaufenen und von uns bezahlten Kosten auszugleichen. Richemont / IWC spekuliert anscheinend mit den erheblichen Risiken und Kosten einer Klage und der notwendigen extrem teuren notwendigen offiziellen Übersetzung der Klage wegen der notwendigen Auslands-Zustellung in die Schweiz. Richemont / IWC hoffen, dass wir diese Risiken nicht eingehen wollen oder können. Trotzdem haben wir mit dem heutigen Tag die Klage eingereicht. 23.06.2016 Richemont / IWC verliert die von uns angestrengte Klage und muss auch die Übersetzungskosten tragen. Die Kosten gehen am 27.09.2016 auf dem Konto unseres Rechtsanwaltes ein. |
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